Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ebiz-consult GmbH & Co. KG, nachfolgend auch Provider genannt, erbringt seine Dienstleistungen wie veröffentlicht auf der ebiz-webhosting.de Webseite und ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen als auch Unternehmern und Unternehmen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Generelle Bezeichnungen

a) ebiz-webhosting – Der Anbieter ist ebiz-consult GmbH & Co. KG, Im Kurt Schumacher Ring 5, 63329 Egelsbach, Deutschland, nachfolgend auch „ebiz-consult GmbH & Co. KG“ oder „Anbieter“ genannt. Produkte und Dienstleistungen angeboten von ebiz-consult GmbH & Co. KG auf seiner Website, sind nachfolgend „Produkte und Dienstleistungen“ oder „Dienstleistungen“ genannt. Client(en) welche die von ebiz-consult GmbH & Co. KG Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Produkte kaufen oder mieten, sind nachstehend „Kunde“ genannt.

b) Exklusive Anwendung von ebiz-consult GmbH & Co. KG. Alle Bezeichnungen und Konditionen, nachfolgend „Vertrag“ „Vereinbarung“, „Geschäftsbedingungen“ genannt, gelten ausschließlich für die Vereinbarung zwischen ebiz-consult GmbH & Co. KG und dem Kunden. Änderungen von Seiten des Kunden bezüglicher dieser Vereinbarung, sind in diesen Geschäftsbedingungen nicht eingeschlossen.

§3 Leistungspflichten des Providers

(1) Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99% während der Vertragslaufzeit. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
(2) Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der Provider den Kunden unverzüglich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via Email und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Provider leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
(5) Der Provider behält sich das Recht einen Kunden ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monat zu kündigen.

§4 Internetdomains

(1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zustande, der Provider wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
(a) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern der Provider nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.
(2) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 8.000 EUR; in Worten: achttausend Euro) stellt.
(4) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

§5 Providerwechsel

(1) Für das transferieren einer bereits registrierten Internet Domain (Providerwechsel) ist Kunde verpflichtet die alte Providerfirma zu informieren und/oder einen Antrag bezüglich der Domain-Freigabe zu stellen. Dem Antrag für Übernehme durch Provider muss das Einverständniserklärung des alten Providers beigefügt werden.
(2) ebiz-consult GmbH & Co. KG trägt keine Verantwortung für das nicht Zustandekommen einer Domain Übertragung und ist nicht verpflichtet die Einverständniserklärung für den beim alten Provider zu beantragen.
(3) Für bereits registrierte Domains stellt Provider einen KK-Antrag (Konvektivitäts-Koordination). Sollte der KK-Antrag wiederholt gestellt werden müssen auf Grund der Ablehnung von vorherigen Provider für Freigabe, ist der Kunde verpflichtet die Antraggebühr für jeden neugestellten KK-Antrag zu zahlen

§6 Rechte Dritter

(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens   5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro) zu zahlen. Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
(2) Die in § 4 Absatz 1 Satz 2 (Pornographie/Erotik) getroffene Regelung gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co-located Server).

§7 Pflichten des Kunden

(5) Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.
(6) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich dem Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden
(7) Der Kunde hat in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Provider behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Provider kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co-located Server).
(10) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt der Provider dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
(11) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
(f) reine Downloadpages ohne erkennbaren Inhalt.
(12) Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§8 Zahlungsmöglichkeiten für Internationale Kunden

Für Zahlungsmöglichkeiten außerhalb in diesen Geschäftsbedingungen festgesetzten Zahlungsbedingungen, kontaktieren Sie bitte info@ebiz-webhosting.de.

§9 Kündigung und ihre Folgen

(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils vom Provider erstellten Angebot.
Für alle Angebote gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Bei Server eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde a. mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät; und b. schuldhaft gegen eine der in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4, 5 Abs. 5, 5 Abs. 6 geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in § 5 Abs. 5 aufgestellten Vorgaben genügt.
(3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist der Provider berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben.

§10 Preise und Zahlung

(1) Der Provider stellt seine Leistungen alle 3,6 oder 12 Monate in Rechnung (je nach Kundenwunsch). Die Entgelte für erbrachte Leistungen werden vom Provider, wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, innerhalb der ersten Kalenderwoche des Monats vom Konto des Kunden per Lastschrifteinzug abgebucht.
(2) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des Providers gutgeschrieben sein.
(3) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er – sofern er Vollkaufmann ist – vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist der Provider zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(4) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.
(5) Der Provider ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
(6) Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(7) Gegen Forderungen vom Provider kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
(8) Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise. Für unsere Software gilt, Zahlung vor Lieferung.
(9) Für Rücklastschriften berechnen wir einen Betrag von 15 EUR (Bankgebühren)

§11 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von ebiz-consult GmbH & Co. KG oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch.
a) Bei Serverkunden um 1 Jahr.
b) Bei Webpakete um die angegebene Mindestlaufzeit.
(2) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an ebiz-consult GmbH & Co. KG, Im Geisbaum 10, 63329 Egelsbach, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn ebiz-consult GmbH & Co. KG nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.

§12 Geltung, Änderung der Bedingungen

(1) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Provider sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(2) Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Provider weist seine Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.

§13 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

(1) Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern der Provider dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Provider zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist,

§14 Gewährleistung

(1) Der Provider ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des Providers über.
(2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig vom Provider dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der Provider kostenlos Ersatz. Der Provider ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Provider auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(5) Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
(6) Der Provider weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt der Provider keinerlei Gewährleistung.
(7) Software – Die in unseren Angeboten genannten Produkteigenschaften gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft des jeweiligen Produktes.
Die Lizenzbedingungen des jeweiligen Produktes werden durch durch Annahme der Lieferung, durch den Download aus dem Kundenbereich sowie durch Installation des jeweiligen Produktes anerkannt.
Käufer und Verkäufer sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- oder Hardware-Fehler unter allen Anwendungsbereichen auszuschließen. Für Fehler wird nicht gehaftet.
Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes (EAG) zugrunde.

§15 Haftungsbeschränkung

(1) Der Provider haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Der Provider haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Provider nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt.   1.000,00).
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt.   1.000,00).
(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.

§16 Datenschutz

(1) Der Provider weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(2) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
(3) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

§17 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§18 Rückgaberecht bei der von uns vertriebene Software

Ein Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware, sofern die versiegelte Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde. Gleiches gilt bei Downloads.
Individuell erstellte, bzw. personalisierte Lizenzen oder Produkte sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen.

§19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Der Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

§20 Schlußbestimmungen Salvatorische Klausel

(1) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des Providers und bietet diese Gesellschaft dem Kunde einen Vertrag an, der einem mit dem Provider geschlossenen Vertrag entspricht, so kann der Provider den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Stand 01.03.2004